AGB

 Stand: 06.04.2023


Haftung
Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Die Police ist auf Nachfrage vorzulegen. 

Der Hundehalter hat We like to Walk über sämtliche Besonderheiten des Hundes vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Der Hundehalter versichert, dass sein Hund ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist. 

Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nur bedingt mitgenommen werden können. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und angezeigt werden, so übernimmt We like to Walk für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung.
Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. 

Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. 
Nach Schlüsselübergabe verpflichtet sich We like to Walk, den Schlüssel an keine unbefugten Personen auszuhändigen. We like to Walk haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt We like to Walk keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat We like to Walk auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zuleiten (sofern eine Kontaktadresse hinterlegt wurde). Bei Gefahr für Hab und Gut ist We like to Walk berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden bzw. unzugänglich sein (z.B. in einem verschlossenen Raum) zur Absicherung des Besitzers/Auftraggebers und für We like to Walk. 

Bei Ablehnung einer Schlüsselübergabe, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine berechtigte Person anwesend ist, um die Übergabe des Hundes möglich zu machen. Ist keine berechtigte Person für die Übergabe anwesend, wird der Termin voll berechnet.

Zivilrechtliche Schadenhaftung schließt die Hundebetreuung We like to Walk vertraglich aus. 

We like to Walk haftet nicht für Halsbänder, Geschirre, Leinen, mitgebrachtes Spielzeug oder am Hund befestigte Marken. 

Wenn nicht deutlich ist, welcher Hund Ursache/Schuld war bei einem Schaden, werden die Kosten unter den Hundehaltern der beim Schaden betroffenen Hunde aufgeteilt.

 We like to Walk haftet nicht für Schäden/Beschmutzung in der Wohnung, die vom eigenen Hund verursacht werden. Für Schäden am Eigentum des Hundehalters die durch We like to Walk verursacht worden sind, haftet We like to Walk bis zur maximalen Grenze der abgeschlossenen Betriebshaftpflicht. 

We like to Walk ist im Besitz einer Tierhüterhaftpflichtverischerung bei der Haftpflichtkasse. We like to Walk haftet nicht für Schadenersatzansprüche, für deren Entstehen falsche oder unkorrekte Angaben des Hundehalters ursächlich sind. 

We like to Walk behält sich vor, etwaige geforderten Einsatz bestimmter Hilfsmittel abzulehnen. 

We like to Walk behält sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden. 

Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für Schäden oder Verletzungen am Hund und auch für solche, die vom Hund verursacht wurden. 

Für Schäden die der Hund während der Betreuungszeit gegenüber Dritten (Hund/Mensch)anrichtet, haftet alleine der Hundehalter. 

Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidung) am Transportfahrzeug von We like to Walk haftet der Hundehalter. 

We like to Walk haftet nicht für Krankheiten, Infektionen, Verletzungen jeglicher Art, die dem Hund während der Betreuungszeit zustoßen. 

Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen. 

Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit. Für evtl. Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Betreuungshunde). Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zugeben. 

Der Hundehalter bleibt während der Betreuungszeit durch We like to Walk Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). 

Der Hundehalter versichert, dass der Hund vor Abholung durch We like to Walk min. zwei Stunden vor Beginn der Betreuung nicht gefressen hat, da im Spaziergang auch Trainingseinheiten eingebaut werden. Gerne übernimmt We like to Walk die Fütterung, wenn der Hund wieder zuhause ist. 

Die Hundebetreuung verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. Auszuführen und das TschG und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

 We like to Walk garantiert, den Hund des Kunden mit größter Sorgfalt, Verantwortung und Sachkenntnis auszuführen.

Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Informationen über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Hundebetreuung erfolgt nicht.

Das Nutzfahrzeug wird regelmäßig gewartet und gereinigt.

Im Krankheitsfall oder bei extremen Wetterverhältnissen hat We like to Walk das Recht die Betreuung oder den Gassiservice abzusagen.

Hält We like to Walk eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung für dringend erforderlich, so willigt der Hundehalter darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters unverzüglich dem behandelndem Tierarzt oder, im Falle eines Abwesend seins, einer Vertretung vorgestellt wird. Der Hundehalter verpflichtet sich, die dadurch entstehenden Kosten, einschließlich Tiertransport und Nebenkosten zu tragen und We like to Walk von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Als Zahlungsweise wird Barzahlung, PayPal oder Überweisung vereinbart. Sie erfolgt spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. 

Der Gassiservice mit dem Hund umfasst mindestens 2 Stunden. Der Gassiservice erfolgt nach anfänglicher Eingewöhnung zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung). Ist ein Hund nicht sozialverträglich, wird er innerhalb der Gruppenbetreuung nur mit Maulkorb geführt. Ist der Halter damit nicht einverstanden, wird der Hund von der Betreuung ausgeschlossen.
We like to Walk hat das Recht sozial unverträgliche Hunde abzulehnen, wenn merklich ist, dass keine Verbesserung der Sozialverträglichkeit bemerkbar ist. Entstandene Kosten werden im Rahmen des Probemonats vollständig erstattet.

We like to Walk haftet nicht wenn der Hund, durch die Gruppenhaltung oder dem Freilauf verletzt wird. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs bewusst.
Dem Hundehalter muss bewusst sein, dass sein Hund in einer Gruppe und ggf. unangeleint ausgeführt wird. 

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass sich ein Tier durch äußere Einflüssen aus der Betreuungssituation entfernt und nicht mehr auffindbar ist. Sollte das Tier trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht ein Schadenersatzanspruch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von We like to Walk. 
Unter Umständen ist es ratsam, den Hund mit einem GPS Tracker auszustatten. Die obliegt dem Hundehalter und wird nicht durch "We like to Walk" initiiert.

Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei We like to Walk Fotografien von seinem Hund angefertigt werden und diese auch veröffentlicht werden und zu Werbezwecken auf Facebook, Instagram und WhatsApp genutzt werden dürfen.


Jährlich berechnet sind 35 Fehltage durch Urlaub, Krankheit, Reperaturen am KFZ, sowie anderweitige Umstände, welche das unterbrechen der Betreuung begründen können. Feiertage sind davon ausgeschlossen. Ausgefallene Betreuungen werden nicht an anderen Wochentagen nachgeholt.

Die Betreuung findet an gesetzlichen Feiertagen nicht statt.
 

Die Zehnerkarte/Einzelbuchung kann für den regulären “Gassiservice”, Halbtags-/Ganztagsbetreuung beim Halter selbst, sowie Coaching Einheiten genutzt werden. 


Die Zehnerkarte funktioniert nach dem Prioritätsprinzip. Hunde im Abo werden generell bevorzugt. Sind keine Kapazitäten im regulären “Gassiservice” vorhanden, behält sich “We like to Walk” das Recht vor, Anfragen dafür abzulehnen.  

Die Zehnerkarte/Einzelbuchung kann nur für sozialverträgliche Hunde, bzw. für Hunde, welche in alle Wochentage eingearbeitet wurden, gebucht werden.


Kurzfristige Anfragen sind bis 07:45 Uhr möglich.