Allgemeine Geschäftsbedingungen für unseren Gassiservice
1. Gruppenhaltung & Restrisiko
- Der Hund wird in einer sozial geführten Gruppe betreut.
- Trotz sorgfältiger Auswahl der Hunde besteht ein allgemeines Restrisiko von:
- Rangeleien
- Verletzungen durch Spiel
5. Schreckreaktionen
Dieses Restrisiko wird vom Kunden anerkannt.
2. Transport
- Der Transport erfolgt im geeigneten Fahrzeug.
- Die Sicherung erfolgt mittels Transportbox oder Sicherheitsgeschirr.
- Der Kunde stimmt dem Transport ausdrücklich zu.
3. Voraussetzungen für Betreuung
Der Kunde versichert:
- Bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Vollständiger Impfschutz
- Parasitenprophylaxe
- Keine ansteckenden Krankheiten
- Keine bekannten aggressiven Verhaltensweisen (sofern nicht ausdrücklich vereinbart)
4. Ausschluss von Betreuung
Die Dienstleisterin ist berechtigt, Hunde auszuschließen bei:
- Aggressionsverhalten
- Gefährdung anderer Hunde
- Falschangaben im Aufnahmebogen
- Läufigkeit während Standhitze
- Ansteckenden Erkrankungen
5. Ausfallregelung
- Die Vergütung basiert auf 45 Betreuungswochen pro Kalenderjahr.
- Gesetzliche Feiertage gelten als betreuungsfrei.
- Bei höherer Gewalt (Unwetter, behördliche Anordnung, Seuchen, Naturkatastrophen) entfällt die Betreuungspflicht ohne Erstattungsanspruch.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Bereitstellung eines ausbruchssicheren Geschirrs/Halsbands
- Offenlegung aller Verhaltensauffälligkeiten
- Information bei Krankheit oder Läufigkeit
7. GPS-Tracker
- Bei Hunden mit starkem Jagd- oder Fluchtverhalten kann die Nutzung eines GPS-Trackers verpflichtend sein.
- Kommt der Kunde dieser Empfehlung nicht nach, kann die Betreuung abgelehnt werden.
8. Schlüsselregelung
- Anonyme Aufbewahrung
- Keine Adresskennzeichnung
- Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit
9. Zahlungsbedingungen
- Verzug nach 14 Tagen
- Verzugszinsen nach § 288 BGB
- Mahnkosten
10. Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.
Details in separater Datenschutzinformation.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.